Das Arbeitsrecht ist alles anderes als ein leicht zu durchschauendes Konstrukt. Wie bei allen anderen Gesetzen auch, gibt es dort zig Gesetzestexte, Paragraphen und andere Richtlinien in diesem Recht. Das Arbeitsrecht hat seine ersten Sprünge bereits im Altertum und später im Römischen Reich gemacht. Zwar konnte seinerzeit von Kündigung oder dem fairen Deal zwischen und Arbeiter und seinen Herrn und Meister noch keine Rede sein. Doch bereits damals waren die Arbeiter seinerzeit nicht willkürlich der Gewalt ihrer Führungsleute ausgesetzt.




